Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Prozessfähigkeit im Klageerzwingungsverfahren

Sind dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren (hier: Pozesskostenhilfeantrag) seine Prozessunfähigkeit und das Rechtsinstitut einer Betreuerbestellung nach § 1896 BGB bereits bekannt, bedarf es vor der Entscheidung des Senats keines Hinweises ...