Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.08.2015

Ordnungsmittel bei eingeschränkter Schuldfähigkeit

Vorliegend waren im Wege der einstweiligen Anordnung Maßnahmen nach dem GewSchG erlassen worden. Für die Betroffene war zwischenzeitlich eine rechtliche Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie Rechts-, Antrags- und ...