Artikel
24.08.2015
Ordnungsmittel bei eingeschränkter Schuldfähigkeit
Vorliegend waren im Wege der einstweiligen Anordnung Maßnahmen nach dem GewSchG erlassen worden. Für die Betroffene war zwischenzeitlich eine rechtliche Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie Rechts-, Antrags- und ...