Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.01.2016

Obergrenze bei der Berechnung der Nutzungsvorteile

Erfolgt die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs, so kann der Verkäufer vom zurückzuzahlenden Kaufpreis den Nutzungsvorteil abziehen. Die Höhe des Nutzungsvorteils errechnet sich i.d.R. nach der anerkannten Formel für die zeitanteilige ...