Artikel
    03.09.2012
  
              Nachvollziehbare Auseinandersetzung mit Alkoholproblematik als Schutz vor Fahrerlaubnisentzug
          Bei einer Alkoholfahrt mit 1,92 Promille kann von einem Fahrerlaubnisentzug nach § 69 II Nr.2 StGB abgewichen werden, sofern der Betroffene substantiiert, detailliert, plausibel und nachvollziehbar darstellen kann, wie er sich seines ...