Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Nachträgliche Genehmigung eines Vertrags

Die Mitteilung nach § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB (Nachträgliche Genehmigung bei geschlossenen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung) kann erst erfolgen, wenn die gerichtliche Genehmigung mit ihrer Rechtskraft (§ 40 Abs. 2 FamFG) wirksam geworden ist. ...