Artikel
01.10.2015
Nachträgliche Genehmigung eines Vertrags
Die Mitteilung nach § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB (Nachträgliche Genehmigung bei geschlossenen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung) kann erst erfolgen, wenn die gerichtliche Genehmigung mit ihrer Rechtskraft (§ 40 Abs. 2 FamFG) wirksam geworden ist. ...