Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Nach Arbeitsunfähigkeit - Beschäftigung nur mit Gesundschreibung!

Sofern ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig war, so kann er nicht so ohne weiteres die Arbeit wieder aufnehmen, wenn er sich wieder gut fühlt. Es ist vielmehr erforderlich, dass er dies auch belegen kann. ...