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22.06.2015
Nach 15 Jahren muss der Vermieter einen neuen Teppich rausrücken!
Im vorliegenden ging es um einen mittlerweile fünfzehn Jahre alten Teppich einer Mietwohnung. Der Mieter verlangte einen Austausch, weil dieser langsam dem Geist aufgab und materialbedingt Wellen bildete, die eine nicht unerhebliche Stolpergefahr darstellen würden. Der Vermieter ...