Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2017

Muss über vorherigen Bordellbetrieb im Objekt informiert werden?

Grundsätzlich bestehen vor Abschluss eines Mietvertrages, auch bei der Geschäftsraummiete, keine Aufklärungspflichten, denn beiden Vertragspartnern obliegt es selbst, ihre Interessen wahrzunehmen, so dass sie sich eigenständig die ...