Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.10.2015

Morgengabe kann sittenwidrig sein!

Die Abrede das eine sog. Morgengabe zu zahlen ist, ist wegen der enthaltenen Verpflichtung für den Vollzug der Ehe zu zahlen, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Die Abrede, eine hohe Geldsumme für den Vollzug der Ehe zu zahlen, ...