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08.10.2015
Morgengabe kann sittenwidrig sein!
Die Abrede das eine sog. Morgengabe zu zahlen ist, ist wegen der enthaltenen Verpflichtung für den Vollzug der Ehe zu zahlen, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Die Abrede, eine hohe Geldsumme für den Vollzug der Ehe zu zahlen, ...