Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.06.2017

Mieterhöhungsverlangen ist kein Fernabsatzgeschäft

Für Mieterhöhungsverlangen gilt das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht. Anders als im Versandhandel und bei vergleichbaren Geschäften, auf die die Normen für Fernabsatzverträge ausgerichtet sind, berechtigt das ...