Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
29.07.2014

Mehrsitzige Tandems durften in Münster nicht ohne Sondernutzungserlaubnis fahren

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für Fahrten mit sogenannten Tandems mit zwei bis 22 Sitzplätzen im Stadtgebiet Münsters unter Umständen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. ...