Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Mehrkosten bei geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten Menschen

Bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten Menschen entstehende Mehrkosten von rund 29% bzw. mehr als 800,-- EUR monatlich sind unverhältnismäßig i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII und deshalb vom Sozialhilfeträger ...