Artikel
01.10.2015
Mehrkosten bei geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten Menschen
Bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten Menschen entstehende Mehrkosten von rund 29% bzw. mehr als 800,-- EUR monatlich sind unverhältnismäßig i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII und deshalb vom Sozialhilfeträger ...