Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.06.2015

Mehrfachkonsum am Wochenende ist kein einmaliger Cannabiskonsum!

Ein sich über ein gesamtes Wochenende erstreckender Konsum mehrerer Joints ist nicht als einheitlicher Konsumakt, sondern als mehrfacher und damit gelegentlicher Cannabiskonsum zu qualifizieren. ...