Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.01.2016

Maklerprovision

Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag sind im BGB sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) geregelt. Im Zweifel ist der Maklervertrag danach entgeltlich. Nach § 652 BGB steht dem Makler die Provision aber erst zu, wenn der Auftraggeber gerade infolge seiner Vermittlungstätigkeit einen wirksamen Vertrag mit einem Dritten ...