Artikel
04.01.2016
Maklerprovision
Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag sind im BGB sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) geregelt. Im Zweifel ist der Maklervertrag danach entgeltlich. Nach § 652 BGB steht dem Makler die Provision aber erst zu, wenn der Auftraggeber gerade infolge seiner Vermittlungstätigkeit einen wirksamen Vertrag mit einem Dritten ...