Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Magen-Darm-Erkrankung bei Kreuzfahrt als Reisemangel?

Erkrankt ein Kreuzfahrtpassagier an einer Magen-Darm-Erkrankung (hier: Norovirus), so ist dies als Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos anzusehen. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Anscheinsbeweis hinsichtlich der Verursachung vom Passagier geführt werden kann. ...