Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Bei ...