Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.06.2015

Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

Die Klägerin wurde bei der beklagten Arbeitgeberin zunächst mit einer Grundvergütung von 8,10 EUR pro Stunde vergütet. Daneben zahlte die Arbeitgeberin einen „freiwilligen Brutto/Leistungsbonus von max. 1,00 EUR, der sich nach der jeweilig gültigen Bonusregelung“ richtete. ...