Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Leiharbeitnehmern ist übliches Entgelt zu zahlen - CGZP-Vereinbarung gilt nicht!

Leiharbeitnehmern ist das im Entleiher-Betrieb übliche Entgelt zu zahlen. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen ...