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10.08.2015
Laminat statt Teppich - das muss der Mieter nicht hinnehmen!
Ist der Vermieter nach § 535 Abs.1 Satz 2 BGB im Rahmen seiner Erhaltungspflicht verpflichtet, den in der Wohnung befindlichen, stark abgenutzten Teppichboden zu entfernen und einen neuen Bodenbelag einzubringen, so hat der Mieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen ...