Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.05.2012

Lärmige Heizung - Miete 10% runter!

Kommt es zu Störgeräuschen (laute Geräusche und Knacken) der Heizung innerhalb der Mietwohnung, so sind diese als Mietmangel zu werten. Nach Zeugenaussagen waren diese Geräusche so laut, dass Unterhaltungen erheblich gestört wurden. ...