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01.09.2015
Kurzwellenfunkgerät defekt - außergewöhnlicher Umstand?
Ein defektes Kurzwellenfunkgerät eines Flugzeuges stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluggesellschaft von der Verpflichtung zur Zahlung einer EU-Ausgleichszahlung befreit. ...