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    01.06.2012
  
              Krankheit und Krankfeiern
          Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, so ist der Arbeitgeber aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, in dieser Zeit - maximal bis zu 6 Wochen oder 42 Kalendertage - die vereinbarte Vergütung weiterhin zu zahlen. Wurde am Tage der Erkrankung noch teilweise gearbeitet, so beginnt die Frist erst am nächsten Tag. Nach Ablauf der ...
        
        
      