Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.05.2012

Kranke Beamte haben trotzdem Urlaubsanspruch!

Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht ausüben konnte ...