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19.08.2015
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines VW-Transporters
Bei einem VW-Transporter T4 mit sieben eingetragenen Sitzplätzen handelt es sich kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Personenkraftwagen. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass eine oder beide Sitzbänke entfernt werden, um die Zulademöglichkeit erhöhen. Erst ...