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01.07.2015
Kräutermischung kann den Lappen kosten!
Der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde ist bereits beim einmaligen Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist ...