Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2012

Kosten des Winterdienstes in den Nebenkosten - geht nicht immer!

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die Kosten des Winterdienstes in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden darf. Mietvertraglich war der Mieter verpflichtet, den Winterdienst selber durchzuführen, ...