Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.08.2015

Kokainkonsum auch nach 13 Jahren noch zu berücksichtigen?

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Kokainkonsum, der 13 Jahre zurücklag, Zweifel an der Kraftfahreignung begründen kann. Hierzu führte das Gericht aus, dass die Tatsache, dass im Zeitraum zwischen 1999 und 2001 Kokain konsumiert wurde, den Verdacht ...