Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Kindesunterhalt - Monte-Carlo-Vergleich ist zulässig

Im vorliegenden Fall hatte die Kindesmutter einen Unterhaltsvergleich geschlossen, nach dem der Kindesvater monatlich lediglich 150 € Kindesunterhalt zu zahlen habe, was deutlich unter dem Basisunterhalt liegt. Gleichzeitig vereinbarten die Parteien, dass eine Abänderung des ...