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01.06.2015
Kindesunterhalt - Monte-Carlo-Vergleich ist zulässig
Im vorliegenden Fall hatte die Kindesmutter einen Unterhaltsvergleich geschlossen, nach dem der Kindesvater monatlich lediglich 150 € Kindesunterhalt zu zahlen habe, was deutlich unter dem Basisunterhalt liegt. Gleichzeitig vereinbarten die Parteien, dass eine Abänderung des ...