Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Keine sofortige Kündigung bei leichten Beleidigungen auf Facebook

Von einer von der Vermieterin unterhaltenen Homepage führt ein Link zu einer Facebook-Seite, auf der Mieter der Klägerin Bewertungen abgeben können. Auf der Facebook-Seite befinden sich zahlreiche, zum Teil heftige Beschwerden anderer Mieter. Nach einem Telefonat mit ...