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02.07.2015
Keine neue Wartezeit für Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach Statuswechsel
Nach belgischem Recht ist für Angestellte eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen, um Anspruch auf Mutterschaftsleistungen zu erhalten. Für den Fall, dass Beamte aus dem Dienst ausscheiden oder entlassen werden und anschließend in den Angestelltenstatus wechseln, ist für bestimmte ...