Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2015

Keine neue Wartezeit für Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach Statuswechsel

Nach belgischem Recht ist für Angestellte eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen, um Anspruch auf Mutterschaftsleistungen zu erhalten. Für den Fall, dass Beamte aus dem Dienst ausscheiden oder entlassen werden und anschließend in den Angestelltenstatus wechseln, ist für bestimmte ...