Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2015

Keine bevollmächtigte Person - Erforderlichkeit der Betreuung

Eine Betreuung ist nur dann gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, wenn konkrete Alternativen im Sinne dieser Vorschrift bestehen. Die Möglichkeit einer Bevollmächtigung steht der Erforderlichkeit der Betreuung daher ...