Artikel
    02.01.2012
  
              Keine Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg
          Nach dem UBG Baden-Württemberg können behandlungsbedürftige psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, nur untergebracht werden. Eine Behandlung gegen ihren Willen ist indes nicht zulässig. ...
        
        
      