Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.09.2015

Keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Zweitwagen zur Verfügung steht!

Voraussetzung für die Annahme, dass das Vorhandensein und die Zugriffsmöglichkeit auf ein Ersatzfahrzeug den durch den Entgang der Gebrauchsmöglichkeit des geschädigten Fahrzeugs entstandenen vermögenswerten Nachteil ausgleicht, ist zwar auch, ...