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    01.06.2012
  
              Kein extra-teures P-Konto!
          Banken dürfen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht höhere Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Die Entscheidung hat die der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) erwirkt. Im vorliegenden Fall standen der Preiserhöhung keine ...
        
        
      