Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Kein Kaskoschaden, wenn die Bordsteinkante den Reifen ruiniert

Es gehört auch bei Sportwagen zum normalen Betrieb, wenn eine Bordsteinkante überfahren wird. Insoweit liegt kein Unfall in der Kaskoversicherung vor, wenn beim Überfahren der Bordsteinkante der Reifen so geschädigt wird, dass er letztendlich platzt. ...