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01.06.2015
Kein Kaskoschaden, wenn die Bordsteinkante den Reifen ruiniert
Es gehört auch bei Sportwagen zum normalen Betrieb, wenn eine Bordsteinkante überfahren wird. Insoweit liegt kein Unfall in der Kaskoversicherung vor, wenn beim Überfahren der Bordsteinkante der Reifen so geschädigt wird, dass er letztendlich platzt. ...