Malte Winter (AnwaltOnline GbR)

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Kein Bußgeld bei unklarem Halteverbotsschild!

Vorliegend ging es um die Frage, ob ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "15 m" bedeutet, dass nach 15 m die Erlaubnis, auf dem Gehsteig zu parken, wieder auflebt oder nicht. Denn dieses war durch entsprechende Beschilderung auf der fraglichen Straße ansonsten erlaubt. ...