Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.06.2015

Kappungsgrenze ist mit bayrischer Verfassung vereinbar

Die Regelung des § 1 b i. V. m. Anlage 2 WoGeV, wonach in den aufgeführten 89 Städten und Gemeinden die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen 15 v. H. beträgt, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung. ...