Artikel
23.06.2015
Kappungsgrenze ist mit bayrischer Verfassung vereinbar
Die Regelung des § 1 b i. V. m. Anlage 2 WoGeV, wonach in den aufgeführten 89 Städten und Gemeinden die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen 15 v. H. beträgt, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung. ...