Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2015

Kabelfernsehen - sind 251 € jährlich angemessen?

Ein Wohnungsmieter kann bei jährlichen Kosten von 251,62 € nicht die Rückzahlung zu viel gezahlter Kabelkosten in Höhe von 131,62 € verlangen. Gegen die Kosten für Kabelfernsehen von 251,62 € für das Jahr 2013 bestehen ...