Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2017

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ...