Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Hausverwaltung Gewalt angedroht - fristlose Kündigung!

Im zu entscheidenden Fall war es zum Streit über eine Mietminderung gekommen. Die Mieterin schickte in diesem Zusammenhang ein Schreiben an die Geschäftsführerin der Hausverwaltung, in welchem die Mieterin darauf hinwies, dass sie sich schon einmal wegen einer Provokation ...