Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.12.2015

Hausgeldzahlungen gehören nicht auf Treuhandkonten!

Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, Hausgeldzahlungen auf ein offenes Treuhandkonto zu leisten. Zahlungen müssen nur auf ein Konto geleistet werden, das unmittelbar der Eigentümergemeinschaft zusteht. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur ...