Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.01.2016

Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

Die Kläger buchten bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Burgas in Bulgarien für den Sommer 2013. Am Urlaubsort erhielten sie von der Beklagten eine Begrüßungsmappe mit einem Blatt, auf dem unter dem Logo der Beklagten und der Überschrift ...