Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Haftung der Airline bei nicht aufgegebenem Reisegepäck

Nach Artikel 17 Abs. 2 Satz 3 MÜ haftet der Luftfrachtführer bei nicht aufgegebenem Reisegepäck einschließlich persönlicher Gegenstände, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist. Zu dem nicht ...