Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.06.2015

Haaranalyse kein Ersatz für MPU!

§ 13 Satz 1 Nr. 2 e) FeV verlangt, dass beim Fahrerlaubnisinhaber Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit bereits festgestellt worden ist. Die Bestimmung setzt nicht voraus, dass die Alkoholabhängigkeit des Fahrerlaubnisinhabers im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ...