Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.09.2015

Gutscheinwerbung einer Fahrschule

Eine Fahrschule darf keine Werbung ohne Angabe von Pauschalpreisen zu allgemeinen Aufwendungen der theoretischen Ausbildung sowie des Entgelts für die Vorstellungen zu praktischer wie auch theoretischer Prüfung betreiben. In ihrer Werbung muss ...