Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2015

Gutgläubiger Erwerb, wenn beide Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden

Wurden bei einem Gebrauchtwagenkauf beide Zulassungsbescheinigungen im Original vorgelegt, so kann der Käufer das Fahrzeug gutgläubig erwerben. Dies gilt auch dann, wenn kein zweiter Schlüssel und kein Bordbuch übergeben werden. ...