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14.09.2015
Gutgläubiger Erwerb, wenn beide Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden
Wurden bei einem Gebrauchtwagenkauf beide Zulassungsbescheinigungen im Original vorgelegt, so kann der Käufer das Fahrzeug gutgläubig erwerben. Dies gilt auch dann, wenn kein zweiter Schlüssel und kein Bordbuch übergeben werden. ...