Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.06.2015

Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung

Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber tauschen, müssen für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bleibt ihnen versagt. ...