Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.08.2015

Graffiti sind (eigentlich) kein Mangel und weitere Fragen

Graffitis an der Erdgeschossfassade eines Wohnhauses stellen dann keinen Mangel der Mietsache (im vorliegenden Fall einer Wohnung im 2. OG) dar, wenn keine besondere Beschaffenheit der Fassade des Hauses vereinbart ist und es sich nicht um eine ...