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18.08.2015
Graffiti sind (eigentlich) kein Mangel und weitere Fragen
Graffitis an der Erdgeschossfassade eines Wohnhauses stellen dann keinen Mangel der Mietsache (im vorliegenden Fall einer Wohnung im 2. OG) dar, wenn keine besondere Beschaffenheit der Fassade des Hauses vereinbart ist und es sich nicht um eine ...