Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.10.2015

Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts

Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen können grundsätzlich auch weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart ...