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08.10.2015
Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts
Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen können grundsätzlich auch weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart ...