Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.06.2015

Getrennte Rücklagen bei Mehrhausanlage

Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. ...